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Weinbaugebiete mit und ohne DAC

Obwohl die Österreichische Weinwirtschaft seit altersher herkunftsorientiert war, regelte die Weingesetzgebung in Österreich anfangs (1907 und 1925) vorrangig nur die Weinherstellung. Erst mit dem Weingesetz 1929 wurden geografische Bezeichnungen zur Herkunft von Wein angesprochen. Eine verwaltungsbezirksmäßige Auflistung von Ortsgemeinden und ihren Rieden oder Riedteilen, wo fortan Weingärten zulässig waren, erfolgte im Burgenland erst in der 1. und 2 Weinbauverordnung des Landes 1936 auf Basis des Weinbaugesetzes von 1936.
Durch die Weinbaugebiets-VO 1964 gem. Weingesetz 1961 beschloss man im Burgenland zwei Weinbaugebiete im eigentlichen Sinn, Rust-Neusiedler See und Eisenberg. Mit dem (auf den großen Weinskandal folgenden) Weingesetz 1985 wurden die Weinbaugebiete neu definiert, und zwar für das Burgenland mit Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland. Damit wurde auch der ab den 1960/1970er Jahren im Seewinkel einsetzenden massiven Rebflächenausdehnung Rechnung getragen. Eine neuerliche Veränderung bzw. Erweiterung der Gebietseinteilung im Burgenland erfolgte erst mit dem aktuellen Weingesetz 2009 und den entsprechenden nachfolgenden Verordnungen zum DAC-Konzeptes.

Mit der Einführung des Herkunftsvermarktungssystems Districtus Austriae Controllatus (kurz DAC genannt) durch die Weingesetznovelle 2002 in Anlehnung an die bereits seit langem in mehreren romanischen Ländern bestehenden geografischen Bezeichnungssysteme AOC (Frankreich), DO (Spanien) und DOC bzw. DOCG (Italien) wurde im Frühjahr 2003 zunächst für das niederösterreichische Weinviertel eine Verkehrsbezeichnungsregelung für kontrollierte regionaltypische Qualitätsweine mit bestimmtem Herkunftsprofil geschaffen. Im Burgenland wurden bis dato (Jahresende 2013) folgende DAC-Gebiete per Verordnung des Landwirtschaftsministers definiert: Mittelburgenland (2006), Leithaberg (2009), Eisenberg (2010) und Neusiedlersee (2013).

Aktuell gibt es demnach im Burgenland folgende Weinbaugebiete für Qualitätswein:
Generisches Weinbaugebiet:Burgenland
Spezifische Weinbaugebiete: Neusiedlersee-DAC
Leithaberg-DAC
Mittelburgenland-DAC
Eisenberg-DAC
Neusiedlersee-Hügelland
Südburgenland

Die generische Ursprungsbezeichnung „Burgenland“ umfasst alle Weinbaugebiete des gesamten Bundeslandes Burgenland.

Nach der Tabelle mit der historischen Entwicklung der Einteilung der Weinbaugebiete im Burgenland folgen ebenfalls tabellarisch die wichtigsten Merkmale für die bislang verordneten 4 DAC-Weinbaugebiete im Burgenland.
Historische Entwicklung der Einteilung der Weinbaugebiete im Burgenland

  Politischer Bezirk
  Neusiedl am See Eisenstadt Mattersburg Oberpullendorf Oberwart,
Güssing
Jennersdorf
1929 Erstmals geographische Herkunftsbezeichnung von Wein gesetzlich angesprochen
1936 Auflistung aller Orte, wo Weingärten zulässig sind, mit detaillierter Nennung der Rieden
1964 Rust - Neusiedlersee Eisenberg
1985 Neusiedlersee Neusiedlersee-Hügelland Mittelburgenland Südburgenland
2009 Neusiedlersee Neusiedlersee-Hügelland Mittelburgenland Südburgenland
2013   Neusiedlersee-Hügelland   Südburgenland
2013 Neusiedlersee
DAC
Leithaberg
DAC
  Mittelburgenland
DAC
Eisenberg
DAC
2013 Burgenland

Weingesetz 1929
Weinbaugesetz 1936 und Weinbau-VO I u. II 1936
Weinbaugebiets-VO 1964
Weingesetz 1985
Weingesetz 2009
DAC-Verordnungen 2006, 2009, 2010, 2012, 2013

Die Gegenüberstellung der geografischen Lage der (klassischen Weinbaugebiete (Stand 2010) und der spezifischen Weinbaugebiete mit den DAC`s (Stand 2013) im Burgenland durch zwei Abbildungen ermöglicht auch visuell einen besseren Einblick.
Weinbaugebiete DAC
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