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Umgelagerte Böden

Als umgelagerte oder untypische oder gestörte oder anthropogene Böden werden jene Böden bezeichnet, deren Entwicklung und Erscheinungsbild nicht dem charakteristischen natürlichen Profil eines bestimmten Bodentyps zugeordnet werden können. Die bodensystematische Klassifikation ist diesbezüglich in der Literatur sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich ist die überwiegende Zahl an landwirtschaftlich (weinbaulich) genutzten Böden durch die Eingriffe und Nutzung des Menschen umgeformt worden. Naturgegebene, ungestörte Böden sind auf Kulturland eigentlich nicht mehr vorhanden.
Böden, deren ursprüngliche Horizontabfolge tiefgreifend umgestaltet worden ist, sei es durch natürliche Erosions-Abtragung (Restböden) oder durch Menschenhand (Anthrosole), meist durch Pflugbearbeitung (Kulturrohboden), tiefgreifendes Wenden (Rigolboden bzw. Rigosol) oder intensive Bearbeitung und Humuszufuhr (Gartenboden), haben vielfach die Bezeichnung gestörte Böden. Böden, denen das Muttergestein unter besonderen örtlichen Voraussetzungen eine völlig untypische Entwicklung herbeigeführt hat (extreme Farbe, Dichtlagerung, Textur) werden Ortsböden genannt.
Böden aufgrund von künstlicher Verlagerung (Halden- oder Planieboden) oder natürlicher (vom Menschen oft mitverursachter) hangabwärtsgerichteter Verlagerung (Kolluvien bzw. Kolluvisol) werden Schüttungsböden genannt.

Von weinbaulichem Interesse sind von den umgelagerten Böden nur folgende:
KulturrohbodenBeschreibung
KolluvisolBeschreibung
RigolbodenBeschreibung
Gegrabene BodenprofileBeschreibung
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