Durch die Weinbaugebiets-VO 1964 gem. Weingesetz 1961 beschloss man im Burgenland zwei Weinbaugebiete im eigentlichen Sinn, Rust-Neusiedler See und Eisenberg. Mit dem (auf den großen Weinskandal folgenden) Weingesetz 1985 wurden die Weinbaugebiete neu definiert, und zwar für das Burgenland mit Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland. Damit wurde auch der ab den 1960/1970er Jahren im Seewinkel einsetzenden massiven Rebflächenausdehnung Rechnung getragen. Eine neuerliche Veränderung bzw. Erweiterung der Gebietseinteilung im Burgenland erfolgte erst mit dem aktuellen Weingesetz 2009 und den entsprechenden nachfolgenden Verordnungen zum DAC-Konzeptes.
Mit der Einführung des Herkunftsvermarktungssystems Districtus Austriae Controllatus (kurz DAC genannt) durch die Weingesetznovelle 2002 in Anlehnung an die bereits seit langem in mehreren romanischen Ländern bestehenden geografischen Bezeichnungssysteme AOC (Frankreich), DO (Spanien) und DOC bzw. DOCG (Italien) wurde im Frühjahr 2003 zunächst für das niederösterreichische Weinviertel eine Verkehrsbezeichnungsregelung für kontrollierte regionaltypische Qualitätsweine mit bestimmtem Herkunftsprofil geschaffen. Im Burgenland wurden bis dato (Jahresende 2013) folgende DAC-Gebiete per Verordnung des Landwirtschaftsministers definiert: Mittelburgenland (2006), Leithaberg (2009), Eisenberg (2010) und Neusiedlersee (2013).
Aktuell gibt es demnach im Burgenland folgende Weinbaugebiete für Qualitätswein:
Generisches Weinbaugebiet: | Burgenland |
Spezifische Weinbaugebiete: | Neusiedlersee-DAC Leithaberg-DAC Mittelburgenland-DAC Eisenberg-DAC Neusiedlersee-Hügelland Südburgenland |
Die generische Ursprungsbezeichnung Burgenland umfasst alle Weinbaugebiete des gesamten Bundeslandes Burgenland.
Nach der Tabelle mit der historischen Entwicklung der Einteilung der Weinbaugebiete im Burgenland folgen ebenfalls tabellarisch die wichtigsten Merkmale für die bislang verordneten 4 DAC-Weinbaugebiete im Burgenland.